1. Die Versicherungsgesellschaft kann Ihnen bei der Meldung des Schadensfalls die verschiedenen Partner-Werkstätten empfehlen, sofern je nach Art des Schadens eine Reparatur möglich ist. Sie können die Liste der Partner-Werkstätten auch auf der Website www.segurcaixaadeslas.es einsehen. Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Produkts MyBox Auto für Schäden, die durch die Police abgedeckt sind, mit Ausnahme des „kostenlosen 20-Punkte-Sicherheitschecks“ des Fahrzeugs in unserem Netzwerk von Partner-Werkstätten, einer Dienstleistung, die nicht mit der Meldung eines Schadens verbunden ist. Diese Verpflichtungen gelten außer in Fällen höherer Gewalt.
2. Das versicherte Fahrzeug wird in einer Partner-Werkstatt Ihrer Wahl einer Inspektion unterzogen, die folgende sicherheitsrelevante Punkte umfasst: 1) Innere Elemente (Motorölstand, Kühlmittelstand, Brems- und Kupplungsflüssigkeitsstand, Scheibenwaschflüssigkeitsstand, Zustand der Hilfsriemen). 2) Beleuchtung (Blinker/Notfall, Bremsen, Rückwärtsfahren, Stellung/Kurz/Lang, Scheinwerfereinstellung, Nebelscheinwerfer). 3) Reifen (Zustand, Druck). 4) Bremsen / Aufhängung / Lenkung / Getriebe / Auspuff (Stoßdämpfer, Spiel, Bremsenverschleiß, Spannung der Handbremse, Lecks). 5) Andere Gegenstände (Scheibenwischer, Sicherheitsgurte). Die Werkstatt wird Ihnen ein Dokument mit dem Ergebnis der Inspektion und den eventuell festgestellten Anomalien aushändigen. Wenn Sie die festgestellten Anomalien in der gleichen Werkstatt reparieren lassen möchten, können Sie ein Angebot anfordern.
3. Bei Stillstand des Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in Spanien trifft der Abschleppdienst innerhalb von maximal 60 Minuten nach Eingang der Serviceanforderung unter der Pannendienst-Telefonnummer 900 301 900 (24 Stunden am Tag erreichbar) ein. Die Einhaltung dieser Verpflichtung gilt nicht für Verspätungen aufgrund schlechter Witterungsbedingungen oder atypischer Verkehrsbedingungen sowie für Hilfsdienste auf Waldwegen, Straßen und anderen nicht befahrbaren Strecken.
4. Sobald Sie den Sachverständigen anfordern, schicken wir den Sachverständigen innerhalb von höchstens einem Werktag nach dem Datum, an dem Sie den Termin mit der Werkstatt vereinbart haben, und innerhalb der Kundendienstzeiten der Werkstatt zu der von Ihnen angegebenen Werkstatt.
5. Für Schäden, die den Austausch von Glas oder die Reparatur der Karosserie des versicherten Fahrzeugs betreffen, die in unseren Partner-Werkstätten durchgeführt werden, deren Kosten unter 300 € liegen und für die eine Kostenübernahme unsererseits vorliegt. Sobald der Schaden gemeldet und der Reparaturauftrag an die Partner-Werkstatt erteilt wurde, kann die Werkstatt, sobald sie über die erforderlichen Ersatzteile verfügt, mit der Reparatur oder dem Austausch beginnen, ohne dass ein Sachverständiger aus der Ferne oder vor Ort hinzugezogen werden muss.
6. Wenn Sie die Karosserie des versicherten Fahrzeugs in einer unserer Partner-Werkstätten reparieren lassen, wird die Reparatur in weniger als drei Werktagen durchgeführt, nachdem der Schaden von einem Sachverständigen aus der Ferne oder vor Ort begutachtet wurde. Diese Dienstleistung gilt für Policen mit Kaskodeckung, für Reparaturen, die weniger als 500 € kosten und nicht den Austausch oder die Lieferung von Ersatzteilen beinhalten, und unter der Voraussetzung, dass eine Kostenübernahmeerklärung unsererseits vorliegt. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Fälle von Mehrfachschäden, wie in der Klausel „Definitionen der Police für Mehrfachschäden“ definiert.
7. Die von uns im Rahmen der von der Police gedeckten Schäden zu übernehmenden Entschädigungen werden innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt aller für die Abwicklung der Zahlung erforderlichen Unterlagen geleistet, sobald die Vereinbarung über den zu entschädigenden Betrag zwischen uns und dem Begünstigten der Entschädigung formalisiert wurde und Sie uns die Kontonummer mitgeteilt haben, auf das die Überweisung erfolgen soll. Im Falle eines vollständigen Diebstahls beginnt die 48-Stunden-Frist nach 40 Tagen, wie in der Police für diese Fälle festgelegt.
8. Bei Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen, mit Ausnahme des „kostenlosen 20-Punkte-Sicherheitschecks“ in unserem Netz von Partner-Werkstätten, können Sie unter der Telefonnummer 91 991 78 21 eine Überprüfung der Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen und gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 200 € verlangen. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf maximal eine finanzielle Entschädigung pro Versicherungsjahr, vorausgesetzt, die Verpflichtungen sind an dem Tag in Kraft, an dem der Schaden, die unter diese Verpflichtungen fallen, gemeldet wird. Diese Entschädigung wird vor Ende Dezember des Jahres gezahlt, in dem die Nichteinhaltung von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros akzeptiert wurde. Die Zahlung des finanziellen Entschädigung unterliegt dem geltenden Steuerrecht.
9. Die MyBox Auto-Versicherung hat eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren und die Prämie wird monatlich gezahlt (die Vorauszahlungsoption, bei der der Preis für die erste Versicherungsperiode vollständig am Tag des Inkrafttretens der Versicherung gezahlt wird, ist Premier- oder Private Banking-Kunden vorbehalten). Für die Bezahlung in Raten wird kein Aufpreis erhoben. Bei einer Verlängerung der Versicherung kann der Beitrag gemäß den Bedingungen der Police neu berechnet werden. Ab dem vierten Jahr wird die MyBox-Versicherungspolice automatisch erneuert. Unterliegt den Bedingungen von MyBox.
10. Laut Gesetz gewähren die Werkstätten eine dreimonatige Garantie. Aber bei SegurCaixa Adeslas verlängern wir die Garantie für Reparaturen, die das Ergebnis eines in Ihrer Kfz-Police abgedeckten Schadens sind, auf zwei Jahre und geben eine unbefristete Lackgarantie. Diese Garantie gilt, solange die Reparatur das Ergebnis eines Schadensfalls ist und der Eigentümer des Fahrzeugs sowie der Versicherte dieselben sind und den Vertrag mit uns aufrechterhalten. Sie umfasst keine Verschleißteile wie mechanische Teile, Motorschäden, Getriebe oder elektrische Baugruppen.
Die Angaben unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonder- und Spezialbedingungen der jeweiligen Versicherungspolice sowie den Konditionen der Übernahme und des Vertragsabschlusses des Unternehmens.
Lebensversicherung von VidaCaixa, S.A.U. de Seguros y Reaseguros mit NIF A58333261, und Nicht-Lebensversicherungen von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros. Caixabank, S.A., exklusiver Betreiber der Versicherungsbank VidaCaixa, S.A.U. Seguros y Reaseguros, unter Autorisierung von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros, mit St.-Nr. A-08663619 und Sitz in Calle del Pintor Sorolla 2-4, 46002 Valencia. Eingetragen im Vermittlerregister der DGSFP mit dem Code OE0003. Sie haben eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, um eventuelle Haftungen aufgrund von beruflicher Fahrlässigkeit gemäß den geltenden Rechtsvorschriften abzudecken. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur.
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